Trinkwasser darf nicht einfach als "gesund" beworben werden

Wasser Glas tropfen Hahn trinken

Gerichtsurteil: Natürliches Mineralwasser und Leitungswasser stehen als Lebensmittel im Wettbewerb.

Natürliches Mineralwasser und Trinkwasser aus der Leitung stehen als Lebensmittel in einem wettbewerblichen Verhältnis zueinander. Wasserversorgungsunternehmen müssen sich damit auch an die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten und dürfen ihr Leitungswasser nicht als "gesund" bewerben. Dies hat das Landgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden und dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) hinsichtlich der Auffassung zum Nebeneinander von Leitungs- und Mineralwasser vollumfänglich recht gegeben.

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