Irreführung bei Vanilledrink: VKI ging erfolgreich mittels Klage vor

3 Vanilleschoten

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Mona Naturprodukte GmbH geklagt. Anlass der Klage war das Sojagetränk „Happy Soya Soja Drink Vanille“. Auf der Verpackung wurden naturgetreu Vanilleblüten abgebildet und das Wort „pflanzlich“ hervorgehoben. Tatsächlich enthielt das Getränk aber weder Vanillebestandteile noch natürliches Vanillearoma. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte das Vorliegen einer irreführenden Geschäftspraktik. Das Urteil ist rechtskräftig.

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