EuGH-Urteil: Nährwertangaben zubereiteter Produkte

Schale mit Müsli

Die Nährwertangaben in der Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen sich nur unter bestimmten Bedingungen auf das zubereitete Lebensmittel beziehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 11.11.21 entschieden. Anliegen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Lebensmittelhersteller. Dieser hatte auf einem Ihrer Müsli-Produkte auf der Schauseite die Nährwertangaben bezogen auf das zubereitete Produkt angegeben. Das endgültige Urteil des Bundesgerichtshofs steht noch aus.

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