Was ändert sich 2022 für Kon­sumentinnen und Konsumenten?

Silhouette von 2 Männern mit Fotoapparat vor der erleuchteten Zahl 2022

EU-Verordnung über die Kenn­zeichnung, Aufmachung und Bewerbung von Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung

Es dürfen auf den entsprechenden Pulvern, Drinks oder Shakes künftig keine Hinweise mehr auf das Abnehmtempo und den möglichen Abnehmerfolg stehen. Auch nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sowie die Nennung von Referenzmengen (Nutrient Reference Values) sind auf diesen Produkten dann verboten.
Die Umsetzung in nationales Recht hat bis zum 27.10.2022 zu erfolgen...

Neue EU-Öko-Verordnung für Produktion und Kennzeichnung

Ab 1. Januar 2022 tritt die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft. Neuheiten im Gesetz sind Änderungen im Kontrollsystem, neue Vorschriften für importierte Bio-Produkte, neue Anforderungen für Erzeuger und eine erweiterte Palette von Produkten, die als Bio-Produkte vermarktet werden können. So können landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie beispielsweise Salz, Mate, Bienenwachs, Baumwolle oder Wolle in Bio-Qualität angeboten werden.
Die neue Öko-Verordnung soll für einen faireren Wettbewerb sorgen und vor Irreführung bei Bio-Produkten schützen.

Weniger Blei in Lebensmitteln - Übergangsfristen für Cadmiumgehalte enden

Nachdem die EU bereits Ende August 2021 strengere oder zusätzliche Höchstgehalte für Blei zum Beispiel in Säuglingsnahrung, Gewürzen, Wildpilzen und Salz festgelegt hat, wird ab der Weinernte 2022 auch am Grenzwert für den edlen Tropfen gedreht: Für Wein wird dieser von bisher 0,15 Milligramm (Weinernten 2016 bis 2020) auf 0,10 Milligramm pro Kilogramm Trauben gesenkt.

Zusatzstoffe in Lebensmitteln: Titanoxid EU-weit verboten

Ob in Süßigkeiten, Speiseeis oder Nahrungsergänzungsmitteln: Der weit verbreitete weiße Farbstoff Titanoxid sorgt dafür, dass Farbe oder Glanz ins Lebensmittel kommt. Er konnte bisher auch in Überzügen z.B. in Dragees und Kaugummi enthalten sein. Dieser Zusatzstoff (E171), bei dem nicht auszuschließen ist, dass er genetisches Zellmaterial verändern kann, muss 2022 aus den Produktzusammensetzungen der Lebensmittelindustrie verschwinden.

Der ganze Artikel findet sich unter ooe.arbeiterkammer.at

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