![Kebap Döner](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=333x1024:format=jpg/path/se115b4a834c3fe8b/image/i538c1b0e84c0056e/version/1643609352/kebap-d%C3%B6ner.jpg)
Drehspieße mit der Bezeichnung „Döner Kebab“ dürfen in Deutschland nur aus Rind-/Kalbfleisch und/oder Schaf-/Lammfleisch hergestellt werden. Der Hackfleischanteil darf höchstens 60 Prozent
betragen. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg untersucht regelmäßig Drehspieße verschiedenster Art auf ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung.
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