Aufnahmemengen von Zusatzstoffen für die österreichische Bevölkerung

Weißes Pulver in einem Glas

Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Lebensmittelzusatzstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein, es muss eine technologische Notwendigkeit für ihre Verwendung geben, ihre Verwendung darf die Verbraucher:innen nicht irreführen und muss diesen einen Nutzen bringen.

Mehr auf wissenaktuell.ages.at

Kommentar schreiben

Kommentare: 0