LEBENSMITTEL: AUCH DER WASSERGEHALT MUSS AUF DIE ZUTATENLISTE

Landjäger auf einer Schüssel

In der Zutatenliste von verarbeiteten Lebensmitteln müssen alle verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles im Endprodukt angegeben werden. Auch zugefügtes Trinkwasser gilt dabei als Zutat. TÜV SÜD informiert, warum Trinkwasser für die Lebensmittelqualität wichtig ist und wann es als Zutat aufgeführt werden muss.

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