Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob in kosmetischen Mitteln, die auf der Haut, den Haaren oder den Nägeln verbleiben, die darin verbotenen Konservierungsmittel
(Methylisothiazolinone und Methylchloroisothiazolinone sowie deren Mischung und Benzisothiazolinone) noch eingesetzt werden.
30 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Diese kosmetischen Mittel stammten aus vier Produktgruppen: neun Nagellacke auf Wasserbasis, neun Body-Tattoostifte, sieben Babyfeuchttücher und
andere Leave-on-Produkte sowie fünf Hautpflegecremen. Acht Proben wurden beanstandet.
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