![Frau mit grünen Haares vor Baum mit Blüten](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=333x1024:format=jpg/path/se115b4a834c3fe8b/image/i756d99d0a4983851/version/1678263103/frau-mit-gr%C3%BCnen-haares-vor-baum-mit-bl%C3%BCten.jpg)
Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob in Hennahaarfärbemitteln der Stoff „Brillantgrün“ eingesetzt wird. Bei Brillantgrün handelt es sich um einen verbotenen Inhalts-stoff laut
Kosmetikverordnung.
24 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Neun Proben wurden beanstandet (Mehrfachbeanstandungen).
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