Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob in Hennahaarfärbemitteln der Stoff „Brillantgrün“ eingesetzt wird. Bei Brillantgrün handelt es sich um einen verbotenen Inhalts-stoff laut
Kosmetikverordnung.
24 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Neun Proben wurden beanstandet (Mehrfachbeanstandungen).
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