Brillantgrün in Henna-basierten Haarfärbemitteln

Frau mit grünen Haares vor Baum mit Blüten

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob in Hennahaarfärbemitteln der Stoff „Brillantgrün“ eingesetzt wird. Bei Brillantgrün handelt es sich um einen verbotenen Inhalts-stoff laut Kosmetikverordnung.

24 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Neun Proben wurden beanstandet (Mehrfachbeanstandungen).

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