„Leistungserhaltendes“ Trinkpulver: Anbieter abgemahnt

Pulver in einem Glas ausgeschüttet

Wer ein Lebensmittel als „leistungserhaltend“ bewirbt, muss die Aussage mit einem zugelassenen Gesundheitsclaim belegen. Das schreibt die Health-Claim-Verordnung vor. Der Anbieter verschiedener Trinkpulver, die Firma Meßner Instant Tee, bewarb allerdings mehrere seiner Produkte mit dieser Aussage, ohne sie entsprechend zu untermauern. Zudem war durch die Art und Weise der Nährwertangaben schwer zu erkennen, dass es sich um ein stark zuckerhaltiges Getränk handelt, von dem man einen Liter pro Tag trinken soll. Denn erst in dieser Menge leistet das Getränk einen wesentlichen Beitrag zur Vitaminversorgung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das Unternehmen – nicht zu verwechseln mit der Teemarke Meßmer – wegen dieser Mängel bei der Kennzeichnung abgemahnt.

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