nline gekauftes Kinderspielzeug kann Chemikalien wie Plastikweichmacher, krebserregende Nitrosamine oder Bisphenol A in hohen Konzentrationen enthalten und verstößt so gegen die geltenden
Vorschriften in der EU. Dies geht aus einem aktuellen Rechtsgutachten und einer dazugehörigen Marktrecherche des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hervor. Demnach hinkt die
Überwachung des Marktes für Produkte, die verbotene Chemikalien enthalten, dem rasanten Anstieg des Online-Handels hinterher. Angemessene Kontrollen sind bei der gegenwärtigen Praxis nicht
möglich. Das laut EU-Recht gebotene Schutzniveau für Verbraucher*innen und Umwelt ist systematisch nicht gegeben, wie die BUND Auswertungen zeigen.
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