Kontrolliert wurden von der Oö. Lebensmittelaufsicht leicht verderbliche Waren auf Märkten, die nur Freitag oder Samstag stattfinden. So wurden von den Aufsichtsorganen roher und geräucherter
Fisch sowie Fischaufstriche und Fischlaibchen, Streichkäse und Aufstriche, Würste, Speck, Fleisch, Faschiertes, Sulzen und Pasteten, weiters Mehlspeisen und in Gläser abgefüllte Speisen beprobt.
Ziel war, die Genusstauglichkeit dieser sensiblen Waren zu überprüfen.
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