Pünktlich zum Advent: Kalorienangabe bei Glühwein verpflichtend

Tasse mit Glühwein

Auf verpackten Lebensmitteln sind die Angaben des Zutatenverzeichnisses und der Nährwerttabelle Pflicht. Eine Ausnahme waren bis jetzt alkoholische Getränke. Das soll sich mit der aktuellen Verordnung der EU-Kommission ändern. Diese legt fest, dass Zutaten und Nährwerte nun auch zu den Pflichtangaben bei Wein und Sekt sowie aromatisierten Weinerzeugnissen wie Glühwein zählen. Damit wird die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht, die in Folge eine besser informierte Kaufentscheidung treffen können.

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