Pflicht zur Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch

Rohe Hühnerkeulen gewürzt

Bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind Herkunftsinformationen EU-weit verpflichtend anzugeben.

Mehr auf www.bmel.de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0