Gericht verbietet erneut Werbung mit Klimaneutralität

Natur Baum

Erneut hat ein Gericht die Werbung mit angeblicher Klimaneutralität für ein Lebensmittel verboten. Eine Firma aus München hatte ihr Bier mit den Schlagworten „CO2-positiv“ und „klimaneutrale Herstellung“ beworben. Das Landgericht München I stufte die Aussagen als irreführend ein, insbesondere, da auf dem Etikett keine weitere Erklärung zu der angeblichen Klimaneutralität zu finden war. Die Wettbewerbszentrale hatte die Klage eingereicht. 

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