Konfitüre & Co. - „Kann ich bitte mal die Marmelade bekommen?“

Konfitüregläser und Früchte

In der Konfitürenverordnung (KonfV) von 2003 sind Regelungen u. a. für die Bezeichnung und die Zusammensetzung so mancher Frühstücksklassiker festgelegt. Da sie auf einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2001 basiert, sind diese Bestimmungen EU-weit einheitlich. Die europäische Grundlage ist auch die Erklärung für manches überraschende Detail: Kann es wirklich Tomatenkonfitüre, Melonenkonfitüre oder Karottenkonfitüre geben? Und was genau ist eigentlich Marmelade?

Mehr auf den Seiten des Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V.

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