
In der Konfitürenverordnung (KonfV) von 2003 sind Regelungen u. a. für die Bezeichnung und die Zusammensetzung so mancher Frühstücksklassiker festgelegt. Da sie auf einer europäischen
Richtlinie aus dem Jahr 2001 basiert, sind diese Bestimmungen EU-weit einheitlich. Die europäische Grundlage ist auch die Erklärung für manches überraschende Detail: Kann es wirklich
Tomatenkonfitüre, Melonenkonfitüre oder Karottenkonfitüre geben? Und was genau ist eigentlich Marmelade?
Mehr auf den Seiten des Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V.
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