Recycling-Verordnung für Kunststoff – alles geregelt?

Recycling Kunststoff gepresst

Der „European Green Deal“ will unnötige Verpackungen vermeiden. Da wo Verpackungen unverzichtbar sind müssen sie bis 2030 wiederverwendbar oder recycelbar sein.

Die neue Kunststoff-Recycling-Verordnung (EU) 2022/1616 verfolgt primär das Ziel, die Sicherheit von Lebensmitteln in Verpackungen, die aus recyceltem Kunststoff hergestellt worden sind, zu gewährleisten. Die Kunststoff-Recycling-Verordnung gilt für alle Arten von recyceltem Kunststoff und Recyclingtechnologien. Dazu gehören das mechanische PET-Recycling (PET = Polyethylenterephthalat), das Recycling aus geschlossenen, überwachten Produktionskreisläufen, die Verwendung von recyceltem Kunststoff hinter einer funktionellen Barriere sowie Formen des chemischen Recyclings.

Mehr auf den Seiten des Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0