
Der „European Green Deal“ will unnötige Verpackungen vermeiden. Da wo Verpackungen unverzichtbar sind müssen sie bis 2030 wiederverwendbar oder recycelbar sein.
Die neue Kunststoff-Recycling-Verordnung (EU) 2022/1616 verfolgt primär das Ziel, die Sicherheit von Lebensmitteln in Verpackungen, die aus recyceltem Kunststoff hergestellt worden sind, zu
gewährleisten. Die Kunststoff-Recycling-Verordnung gilt für alle Arten von recyceltem Kunststoff und Recyclingtechnologien. Dazu gehören das mechanische PET-Recycling (PET =
Polyethylenterephthalat), das Recycling aus geschlossenen, überwachten Produktionskreisläufen, die Verwendung von recyceltem Kunststoff hinter einer funktionellen Barriere sowie Formen des
chemischen Recyclings.
Mehr auf den Seiten des Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V.
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