
Gesundheitsbezogene Werbung für Safranextrakt, Ginkgo und andere pflanzliche Inhaltsstoffe ist in der EU bis auf weiteres verboten. Das Verbot gelte so lange, bis die EU-Kommission die werblichen
Aussagen geprüft und in die dafür vorgesehen Liste aufgenommen hat, so ein Urteil des Europäische Gerichtshofs. Vor allem für den lukrativen Markt mit Nahrungsergänzungsmitteln dürfte das Urteil
spürbare Folgen haben.
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