EuGH schränkt Werbung für Nahrungsergänzungsmittel ein

Pillen in einer Hand

Gesundheitsbezogene Werbung für Safranextrakt, Ginkgo und andere pflanzliche Inhaltsstoffe ist in der EU bis auf weiteres verboten. Das Verbot gelte so lange, bis die EU-Kommission die werblichen Aussagen geprüft und in die dafür vorgesehen Liste aufgenommen hat, so ein Urteil des Europäische Gerichtshofs. Vor allem für den lukrativen Markt mit Nahrungsergänzungsmitteln dürfte das Urteil spürbare Folgen haben.

Mehr auf den Seiten des ORF

Kommentar schreiben

Kommentare: 0