
Der Schutz besonders empfindlicher Verbrauchergruppen ist eine wichtige Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Personen, die auf den Verzehr von Lebensmitteln wie Milch, Ei oder Nüsse allergisch
reagieren, sind hier besonders zu nennen. Damit für Allergikerinnen und Allergiker das Lebensmittelangebot nicht zur Gefahr wird, sind korrekte Informationen über die Zusammensetzung hier
entscheidend.
Insbesondere Aussagen, die allergisch reagierende Personen besonders ansprechen, wie „milchfrei“ oder „glutenfrei“, werden auf ihre Richtigkeit überprüft. Aber auch ohne eine solche „frei
von“-Bewerbung können Lebensmittel Allergiker ansprechen, sofern keinerlei Hinweis auf das betreffende Allergen erfolgt (fehlende Spurendeklaration).
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Doris Siegwart (Montag, 12 Mai 2025 07:34)
Ich reagiere allergisch auf Pinienkerne, Pistazien und Cashewnüsse. Leider sind Pinienkerne bei uns nicht kennzeichnungspflichtig und oft versteckt im Pesto oder in Dressings enthalten, was bei mir starke Reaktionen auslöst. Die Suchanfragen und Reaktionen im
Internet werden häufiger, wäre wichtig, wenn Pinienkerne auch kennzeichnungspflichtig wären.