Cumarin in Getreideflocken, Kleie, zimthaltigem Müsli, Feinbackwaren mit Zimt, Lebkuchen und Kräutersirupen

Müsli im Glas

Ziel der Schwerpunktaktion war eine Überprüfung der gesetzlich zulässigen Höchstgehalte von Cumarin in feinen Backwaren einschließlich der traditionellen und saisonalen Backwaren und in Frühstücksgetreideerzeugnissen einschließlich Müslis. Weiters sollten im Rahmen des EU-Monitorings für Aromen Daten zum Vorkommen von Cumarin in den oben genannten Kategorien und in Getränken erfasst werden.

151 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Vier Proben wurden beanstandet.

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