
Ziel der Schwerpunktaktion war eine Überprüfung der gesetzlich zulässigen Höchstgehalte von Cumarin in feinen Backwaren einschließlich der traditionellen und saisonalen Backwaren und in
Frühstücksgetreideerzeugnissen einschließlich Müslis. Weiters sollten im Rahmen des EU-Monitorings für Aromen Daten zum Vorkommen von Cumarin in den oben genannten Kategorien und in Getränken
erfasst werden.
151 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Vier Proben wurden beanstandet.
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