
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat der Allmedica Arzneimittel GmbH verboten, das Nahrungsergänzungsmittel „Sheko Fb Fett Burner“ weiterhin als „Fett Burner“ zu bezeichnen.
Durchschnittlich informierte Verbraucher:innen würden „Fett Burner“ als Fettverbrenner übersetzen. Der damit versprochene Abbau von Körperfett ist laut dem Gericht ein Wirkversprechen, das für
das Produkt nicht zugelassen ist.
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