Süßungsmittel sind Lebensmittelzusatzstoffe. Sie sind als kalorienfreie oder kalorienreduzierte Alternativen für Zucker in vielen verarbeiteten Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, Süßwaren
und Milchprodukten enthalten. Als Lebensmittelzusatzstoffe unterliegen Süßungsmittel innerhalb der Europäischen Union (EU) einem Zulassungsverfahren nach Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Eine
Voraussetzung für die Zulassung ist ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit. Auch müssen sie auf den Verpackungen von Lebensmitteln grundsätzlich im Zutatenverzeichnis angegeben werden. In der EU
haben derzeit 19 Süßungsmittel eine Zulassung. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengestellt.
Mehr auf den Seiten des Bundesinstitut für Risikobewertung

Kommentar schreiben