Die EU-Kommission hat Titandioxid in Pulverform im Jahr 2020 als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ eingestuft. Der Stoff wurde daraufhin in die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1271/2008
aufgenommen, welche die EU-weite Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien regelt. Diese Einstufung betraf ausschließlich Partikel, die beim Einatmen in die Lunge gelangen können.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erklärte diese Entscheidung 2022 wegen methodischer Mängel der zugrunde liegenden Studien und Verstößen gegen die CLP-Verordnung für
nichtig. Gegen dieses Urteil wurde Widerspruch eingelegt.
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