Der Einsatz von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann zu Rückständen pharmakologisch aktiver Substanzen in Lebensmitteln tierischer Herkunft führen. Um
gesundheitliche Risiken und unerwünschte Effekte für Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen, unterliegen arzneiliche Wirkstoffe und deren Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren
innerhalb der EU strengen gesetzlichen Bestimmungen.
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