Urteil: 30-Prozent-Aufkleber auf reduzierter Ware reicht nicht aus

Schrank, Bücher, Prozentzeichen

Wer Lebensmittel im Preis reduziert, weil das MHD bald abläuft, muss den Grund für die Preisermäßigung deutlich kennzeichnen. Andernfalls gelten nicht die Ausnahmen für Ware mit kurzer Haltbarkeit. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg in einem aktuellen Urteil klargestellt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Firma Netto Markendiscount geklagt.

 

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