Für Bio-Lebensmittel gelten die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung (EU) Nr. 2018/848, wobei der Geltungsbereich sich jedoch nur auf Erzeugnisse der Landwirtschaft beschränkt und somit nicht für
Mineralwasser gilt. Es gibt demnach keine verbindliche gesetzliche Vorgabe, unter welchen Bedingungen Wasser als „öko“ oder „bio“ bezeichnet werden kann. Die Verwendung des Logos der Europäischen
Union für ökologische / biologische Produktion ist somit für natürliches Mineralwasser unzulässig. Dennoch darf ein Mineralwasser als „Bio-Mineralwasser“ bezeichnet und vertrieben werden.
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