Reduzierung der Probenahmehäufigkeit für Hackfleisch und Fleischzubereitungen nach VO (EG) Nr. 2073/2005

Faschiertes

Die mikrobiologische Eigenkontrolle zählt zu den wichtigsten Bausteinen der Lebensmittelsicherheit. Gerade bei empfindlichen Produkten wie Hackfleisch und Fleischzubereitungen erfordert sie einen hohen Aufwand – und konsequente Prozessbeherrschung. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 bietet Betrieben die Möglichkeit, die Probenahmehäufigkeit zu reduzieren, sofern stabile Hygieneverhältnisse nachgewiesen sind. Diese Flexibilität ist jedoch an klare Bedingungen, Kennzeichnungspflichten und ein funktionierendes Frühwarnsystem gebunden.

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