Erhitzte Speisen sollten bis zum Verzehr bei einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius heißgehalten werden, um das Wachstum von gesundheitsgefährdenden Bakterien zu verhindern. Die
Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung in der Gemeinschaftsverpflegung haben gezeigt, dass eine stichprobenartige Kontrolle dieser Vorgabe im Rahmen der Routineüberwachung ausreichend ist. Aber
auch beim Kochen zuhause sollten lange Standzeiten von zubereiteten Speisen vermieden werden.
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