Neue Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Frischer Fisch auf Eis

Mit der Verordnung (EU) Nr. 2023/2842 wurde die Fischerei-Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224/2009 geändert. Die neuen Bestimmungen modernisieren die Vorschriften, um die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik noch besser zu erreichen. Damit soll mehr Transparenz, Nachhaltigkeit und Fairness entlang der gesamten Lieferkette – vom Fang bis zum Verkauf – sichergestellt werden. Insbesondere gelten ab dem 10.01.2026 neue Bestimmungen hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.

Mehr auf den Seiten des Bundesamt für Ernährungssicherheit.

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