EuGH zu On-Hold Botanical-Claims – EU-Recht gilt

Grüne Pillen

Ein Unternehmen bewarb Nahrungsergänzungsmittel mit botanischen Inhaltsstoffen unter Berufung auf sogenannte „On-Hold-Claims“ – also gesundheitsbezogene Angaben, die sich noch in der Prüfung durch die Europäische Kommission befinden. Das Produkt sei im Mitgliedstaat notifiziert und rechtmäßig in Verkehr gebracht worden. Die Frage war, ob die gewählten Angaben verwendet werden dürfen, solange keine endgültige Bewertung durch EFSA und Entscheidung über ihre Zulässigkeit durch die EU-Kommission vorliegt.

 

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