Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln

Kuchen und Mandeln

Seit über zehn Jahren ist die Kennzeichnung von allergenen Zutaten durch die Lebensmittel­informationsverordnung (LMIV) auch bei unverpackter Ware verpflichtend. Vor vier Jahren wurden die erforderlichen Angaben zu Zusatzstoffen mit der Lebensmittel­zusatzstoff-Durchführungs­verordnung (LMZDV) angepasst. Sie sind in gleicher Art und Weise wie die allergenen Zutaten anzugeben. Nach unserer Erfahrung stellt die Kennzeichnung dieser verpflichtenden Angaben für viele kleinere Betriebe immer noch eine große Herausforderung dar. In diesem Bericht finden Sie als Lebensmittelunternehmerin und -unternehmer Vorschläge für eine einfache Kennzeichnung.

Mehr auf den Seiten der Untersuchungsämter Baden-Württemberg

Kommentar schreiben

Kommentare: 0