Seit über zehn Jahren ist die Kennzeichnung von allergenen Zutaten durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch bei unverpackter Ware verpflichtend. Vor vier Jahren wurden die
erforderlichen Angaben zu Zusatzstoffen mit der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) angepasst. Sie sind in gleicher Art und Weise wie die allergenen Zutaten anzugeben. Nach
unserer Erfahrung stellt die Kennzeichnung dieser verpflichtenden Angaben für viele kleinere Betriebe immer noch eine große Herausforderung dar. In diesem Bericht finden Sie als
Lebensmittelunternehmerin und -unternehmer Vorschläge für eine einfache Kennzeichnung.
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