Insgesamt 27 Proben frischer Grünkohl wurden in den Jahren 2024 und 2025 untersucht. In acht Proben waren keine Rückstände nachweisbar. In vier Proben wurde je eine Höchstgehaltsüberschreitung
festgestellt. Davon handelte es sich in drei Fällen gleichzeitig auch um eine unzulässige Anwendung.
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