Ein Sportgetränk als Quelle für Magnesium und Kalzium zu bewerben, ohne die Mengen der Nährstoffe zu nennen – das geht nicht. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) verstieß
die Werbung im Online-Shop der Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH gegen die Health-Claims-Verordnung. Der Verband mahnte den Anbieter ab – mit Erfolg: Die Firma hat den kritisierten Slogan aus
seinem Online-Shop entfernt.
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