Ob Zahnbürste, Spielzeug, Kopfhörer oder Handschuhe: Viele Produkte, die wir täglich nutzen, fallen unter den Begriff der „Bedarfsgegenstände“ – so definiert im deutschen Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Ihr gemeinsames Merkmal ist, dass sie mit Lebensmitteln, Kosmetika oder direkt mit unserem Körper in Kontakt kommen. Doch was auf den ersten
Blick einfach klingt, ist in der Praxis oft komplex. Ein und dasselbe Produkt kann gleichzeitig unter verschiedene Rechtsbereiche fallen – und damit auch in die Zuständigkeit unterschiedlicher
Behörden.
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