Mit Newsletter vom 19.12.2024 hatten wir darüber informiert, dass das VG Berlin in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dem Bezirksamt Berlin-Pankow dessen Veröffentlichung
der sog. „Smiley-Liste“ untersagt hatte. Die Liste sah die Veröffentlichung von Bewertungen von Lebensmittelunternehmen auf Basis der durchgeführten amtlichen Kontrollen vor, wobei die Betriebe
jeweils mit einem zugehörigen Smiley in die Kategorien „sehr gut“ bis „nicht ausreichend“ eingestuft wurden.
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