Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat der Firma „AG1 EU Enterprise Limited“ verboten, ihr Pflanzenpulver AG1 mit bestimmten Aussagen zur Darmgesundheit zu bewerben. Der Hersteller hat die Website bereits geändert – kritische Aussagen sind aber immer noch zu finden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
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