Von wegen natursüß: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat der Firma Andros verboten, seine „Libby’s Mandarin-Orangen“ mit den Hinweisen „ohne Zuckerzusatz“ und „natursüß“ zu bewerben. Denn die Orangen stecken in einer süßen Aufgussflüssigkeit aus Wasser und Kakisaftkonzentrat. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
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