
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einer aktuellen Entscheidung die Befugnisse der Lebensmittelüberwachungsbehörden im Bereich sogenannter „Legal Highs“ gestärkt. Im Mittelpunkt standen die Stoffe 1Fe-LSD und 4-PrO-MET, die in Tablettenform vertrieben wurden.
Mehr dazu auf den Seiten des BVLK.

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